Sonne, Strand und Meer mag jeder und auch mit einem Handicap muss nicht auf Urlaub verzichtet werden. Möglichkeiten zu reisen gibt es für Menschen mit Behinderung viele und die Angebote von Reiseveranstaltern und Hoteliers werden immer vielfältiger. So können Rundreisen organisiert oder sogar Wandertouren umgesetzt werden, mit ausführlicher Planung und dem Abwägen aller Eventualitäten ist nichts unmöglich!
Wichtig ist, für eine Auslandsreise den nötigen Versicherungsschutz zu haben. Wer jetzt denkt, dass er mit einer Behinderung keine vernünftige Auslandskrankenversicherung bekommt, der irrt sich. Entscheidend sind die Details der Versicherung und das beim Anschluss einige Aspekte beachtet werden.
Chronische Krankheiten können nicht mit versichert werden
Grundsätzlich gilt, dass bei einer Auslandskrankenversicherung chronische Krankheiten nicht mit versichert werden. Sollte also im Zuge der Erkrankung, die zum Beispiel die Behinderung auslöst oder die vom Arzt bereits diagnostiziert wurde, eine Behandlung im Ausland nötig sein, wird diese von der Versicherung nicht bezahlt. Kommt es allerdings auf Reisen zu einer unerwarteten Verschlechterung des Gesundheits- beziehungsweise Krankheitszustandes, kann die Auslandskrankenversicherung für die Übernahme der Kosten in die Pflicht genommen werden.
Unerwartete Ereignisse können von der Auslandskrankenversicherung gedeckt werden
Stürzt beispielsweise ein Rollstuhlfahrer aus dem Rollstuhl, zählt dies nicht als ein Bestandteil der nicht versicherten Krankheit. Dieses Ereignis ist ein unerwarteter Unfall und die Versicherung trägt die Behandlungskosten. Auch bei anderen unerwarteten Erkrankungen, die in keinem Zusammenhang mit der bereits bestehenden Erkrankung stehen, greift die Reisekrankenversicherung – gleiches gilt für unerwartete Unfälle. Wichtig ist, eine Auslandskrankenversicherung mit Rücktransport abzuschließen, um im Ernstfall auch wieder kostenfrei in den Heimatort transportiert zu werden.
Ein Arzt sollte den Gesundheitszustand bestätigen
Falls jemand mit einer Behinderung einem speziellen Risiko ausgesetzt ist, sollte vor dem Antritt der Reise das Gespräch mit einem Arzt gesucht werden und der stabile Gesundheitszustand bestätigt werden. Auf Basis dieser Bescheinigung kann der Versicherung noch besser glaubhaft gemacht werden, dass das Ereignis, das nun zur Versicherungsleistung führt, tatsächlich unerwartet eingetreten ist. Gegebenenfalls kann es sogar sein, dass die Versicherung bei einer Verschlechterung der Vorerkrankung bezahlt – wenn nämlich der Arzt vorher eine stabile Gesundheit bescheinigt hatte. Schließlich ist die Verschlechterung dann unerwartet und somit eine Versicherungsleistung.
In einer zusätzlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung sollte zudem festgehalten werden, dass sowohl das Reiseziel, als auch die Reisedauer und das gewählte Beförderungsmittel an den Urlaubsort für den Reisenden als unbedenklich eingestuft werden können.
Wie ist die medizinische Situation vor Ort?
Ganz wichtig ist, dass sich Menschen mit Behinderung, die eine Reise planen, vor dem Reiseantritt gründlich über die medizinische Situation vor Ort informieren. Wie ist der medizinische Standard im gewählten Land, wie gut ist die Infrastruktur, welche Betreuungsmöglichkeiten gibt es und ist eine Notfallversorgung am Urlaubsort gewährleistet? Auch Sprachkenntnisse können von Vorteil sein, um im Ernstfall eine schnelle und gute Verständigung mit den Ärzten vor Ort gewährleisten zu können. Zudem ist wichtig, ob eventuell benötigte Medikamente im Zielland gekauft werden können, wie die Versorgungssituation in den Apotheken ist und ob in der Nähe des gewählten Hotels eine Apotheke zu finden ist.
Eine Reiseversicherung mit Notfall-Assistance wählen
Jede gute Versicherungsgesellschaft bietet ihren Versicherten im Rahmen der Auslandskrankenversicherung eine Assistance beziehungsweise einen Notfallservice an, der im Ernstfall kontaktiert werden kann. Die Assistance hilft dann, eine passende Klinik, Arztpraxis oder Behandlungsmöglichkeit im Ausland zu finden und kann auch deutschsprachige Ärzte im Reiseland empfehlen.
Eine Reiserücktrittsversicherung schützt vor den Stornierungskosten beim Nicht-Antritt einer Reise
Auch eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen ist empfehlenswert. Manche Versicherungsgesellschaften bieten für Menschen mit Behinderungen sogar Tarife an, in denen die chronische Erkrankung mit eingeschlossen ist, wenn sie sechs Monate vor Versicherungsabschluss nicht ärztlich behandlungsbedürftig war.
Weitere Informationen:
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